Berufsordnung und Berufsbild des Heilpraktikers


Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur auch der inneren Natur des Menschen orientierte.

Damit ist die Naturheilkunde des Heilpraktikers grundsätzlich unabhängig von Zeitströmungen, Systemzwängen oder dem jeweils herrschenden Wissenschaftsbild, wiewohl der Heilpraktiker wissenschaftlich gesicherte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse in seiner Tätigkeit selbstverständlich berücksichtigt.

Der Heilpraktiker muß sich einer medizinischen Grundausbildung in Anatomie, Physiologie und Pathologie unterziehen. Der Wissenstand wird vom Amtsarzt geprüft und nur nach bestandener Wissensüberprüfung ist der Heilpraktiker berechtigt eine Praxis zu betreiben.

Bietet der Heilpraktiker besondere Therapieformen an, hat er hierin in der Regel eine entsprechende Fachausbildung absolviert.